Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
heute haben wir den ersten einer Serie von bereichsübergreifenden Kollektivverträgen unterschrieben, welche Auswirkung des Landesgesetzes 9/2017 sind und eine Änderung unseres Status als Führungskräfte zur Folge hatte.
Seit 1. Juni waren wir bekanntermaßen ohne rechtliche Grundlage für unsere Führungszulage, da das LG 9/2017 bestimmt hatte, dass die Grundlage dafür mit Kollektivvertrag zu errichten sei. Nun wurde diese Lücke geschlossen und ein erster Übergangsvertrag abgeschlossen, mit welchem, um die Auszahlung der bestehenden Führungszulagen provisorisch zu ermöglichen, die neue Positionszulage einstweilen geschaffen wurde. Dieser Vertrag hat eine begrenzte Gültigkeit für 3 Monate, innerhalb dieser Frist muss ein weiterer Kollektivvertrag abgeschlossen werden, mit welchem definitiv die Bemessungsgrundlage für die Positionszulage (die einen fixen und einen variablen Teil hat) definiert wird.
Hier hatte DIRAP im Einvernehmen mit den anderen Führungskräftegewerkschaften der Gemeindesekretäre und des Sanitätsbetriebs eine Gesamtforderung von 40% im Verhältnis zur heutigen Situation gestellt.
Der Entwurf für diesen oben erwähnten 2. bereichsübergreifenden Kollektivvertrag ist bereits unterzeichnet. Er sieht vor, dass die neue Bemessungsgrundlage für die Positionszulage nach LG 9/2017 ab 1. Juni 2018 (also rückwirkend) die Besoldung der VIII. Funktionsebene, obere Besoldungsstufe mit 3 Vorrückungen ist, was eine Erhöhung um 26,32% zur alten Bemessungsgrundlage der Funktionszulage darstellt.
Es sei daran erinnert, dass dies keine Erhöhung unserer Gehälter darstellt (wie von manchen Stellen bewusst falsch verbreitet wurde), sondern ein erster Teil eines Ausgleichs eines finanziellen Schadens ist, den wir seit 1. Juni durch den Wegfall des Rechtsinstituts der graduellen Umwandlung der Funktionszulage in ein fixes Lohnelement erlitten haben. Seit Jahrzehnten sind die Gehälter der Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung in Südtirol daher niedriger gewesen als beim Staat oder anderer Regionen und Körperschaften, daher muss nun rasch ein Ausgleich erfolgen.
In einem 3. Kollektivvertrag soll innerhalb von 6 Monaten dann ein weiterer Ausgleich unseres Verlustes erfolgen, wobei man diesen Teil über eine Erhöhung der Ergebniszulage erreichen will. Dies wurde im Entwurf für den 2. Kollektivvertrag bereits unterzeichnet.
In diesem Sinne hoffen wir das Gesamtergebnis innerhalb angemessener Zeiten zu erreichen, auch um die Entlohnungssituation für neue Kolleginnen und Kollegen weiterhin attraktiv zu gestalten.
Wir werden euch über den weiteren Verlauf der Verhandlungen zeitnah informieren.
Für den Vorstand
Thomas Mathà – Maria Dietl
Bozen/Bolzano 19.6.2018