Podiumsdiskussion vom 12. März 2026 in Bozen
Am 12. März 2026 fand in Bozen die von der Gewerkschaft DIRAP organisierte Podiumsdiskussion „Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand und Rechnungshof“ statt. Die Veranstaltung bot eine wichtige Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme der Neuerungen vorzunehmen, die mit dem sogenannten Foti-Gesetz (Gesetz Nr. 1/2026) eingeführt wurden und tiefgreifende Auswirkungen auf das Kontrollsystem des Rechnungshofes sowie auf die Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand der öffentlich Bediensteten haben.
Die Veranstaltung, an der sich über 250 Personen sowohl in Präsenz als auch online beteiligten, ermöglichte eine vertiefte Auseinandersetzung mit einer Reform von besonderer Tragweite. Aus den Beiträgen der namhaften Referentinnen und Referenten ging hervor, dass sich die aktuelle Lage noch immer in einem fortlaufenden Wandel und Anpassungsprozess befindet.
In seiner Einführung betonte der DIRAP-Präsident, Claudio Calè, dass das Thema der Haftung für Schäden zu Lasten der öffentlichen Hand keineswegs nur Fachleute betreffe, sondern ganz konkret die Qualität des Verwaltungshandelns, die Entscheidungszeiten, die öffentlichen Investitionen und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger beeinflusse. Er hob hervor, wie wichtig es sei, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kontrolle und Entscheidungsfähigkeit zu wahren, und unterstrich, dass Verantwortung ein Element guter Verwaltung sein müsse und nicht zu einer Lähmung des Handelns führen dürfe. In diesem Sinne wollte DIRAP einen ernsthaften, ausgewogenen und nicht ideologisch geprägten Reflexionsraum schaffen, in der Überzeugung, dass Verantwortung ein Wert bleiben müsse, jedoch so ausgestaltet werden solle, dass Verwaltungshandeln ermöglicht und nicht entmutigt werde.
An der Veranstaltung nahmen die Landesrätin für Personal Magdalena Amhof, der Generaldirektor Alexander Steiner sowie die UNADIS-Generalsekretärin Barbara Casagrande teil. Unter den Referenten waren der Präsident der Rechtsprechungssektion für Emilia-Romagna des Rechnungshofes, Vittorio Raeli, Prof. Avv. Luigi Balestra, ordentlicher Professor für Zivilrecht an der Universität Bologna, Prof. Guido Rivosecchi, ordentlicher Professor für Verfassungsrecht an der Universität Padua, und Antonello Lirosi, Rechtsanwalt der Kanzlei Gianni & Origoni. Die Schlussfolgerungen wurden dem Generalsekretär der Autonomen Provinz Bozen, Eros Magnago, anvertraut.
Das vollständige Video der Veranstaltung ist unter folgendem Link verfügbar:
https://youtu.be/E5FAiKfmtiY?si=pR-RhYkEdHFpgGjM
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